Seltsames spielt sich derzeit im grossen Nachbarland Deutschland ab: Die Zeiten der Monopolisierung des Distributionskanals für journalistische Inhalte neigen sich dem Ende zu. Was tun die Verleger? Sie streben die Schaffung eines Anbieterkartells an.
Das Anbieterkartell trägt den unverfängliche Namen Leistungsschutzrecht für Presseverleger und soll in Form einer Verwertungsgesellschaft umgesetzt werden. Man könnte es auch als Billag (oder GEZ in Deutschland) für Online-Texte von privaten Anbietern verstehen. Das Leistungsschutzrecht hat es sogar in den Koalitionsvertrag (PDF) von CDU und FDP geschafft.
Auf einer Veranstaltung des Kölner Forum Medienrecht hat Christoph Keese, Chef-Lobbyist der Axel Springer AG, letzte Woche die Idee des Leistungsschutzrechts in seiner aktuellsten Inkarnation präsentiert. Heise hat dies folgendermassen zusammen gefasst:
“Zahlen sollen in Zukunft nicht nur Portale wie Google, die kostenfrei abrufbare Inhalte systematisch auswerten, sondern jeder gewerbliche Nutzer der Verlagsangebote im Internet. Dabei nannte Keese explizit die schätzungsweise 20 Millionen gewerblich eingesetzten PCs in Deutschland.”
Kleinunternehmer und Google sollen also dafür aufkommen, dass die Verleger ihr in die Jahre gekommenes Geschäft weiterhin in der geschützten Werkstatt betreiben können, wie die Strohflechter im Freilichtmuseum Ballenberg. Wohlgemerkt: Es geht dabei, soweit bis jetzt bekannt, nicht um den Schutz der demokratiepolitisch wichtigen Leistungen von Journalisten, Fotografen und anderen Inhalteproduzenten. Es geht um den Schutz des Verlags als Organisationsform, die angeblich wichtige Leistungen vollbringt. Gemäss Heise formuliert Herr Keese die Leistungen der Verlage so:
“Das Netz quillt über mit Informationen – wir organisieren die Rangreihenfolge. Das ist die Leistung, die wir bringen.”
Soso. Die Rangreihe wird also von Verlagen organisiert. Nicht nur Thomas Knüwer lässt sich von diesem Argument wenig überzeugen:
“Nun, dann schauen wir uns die Rangreihenfolge doch einmal an, in diesen Sekunden, da ich dies tippe. Da meint Welt Online, die wichtigste Meldung der Welt sei, dass die FDP Kritik an Guido Westerwelle “Diffamierung” nennt. Derzeit also, in diesen Sekunden, gibt es auf der Welt nichts Wichtigeres als PR einer Partei. Es muss ein ruhiger Tag sein. Daneben bekomme ich mitgeteilt, dass ein Aldi-Bruder laut “Forbes”-Liste nicht mehr so reich ist wie zuvor – eine Meldung von gestern. Oder ich darf mir das Auslaufen eines Kreuzfahrtschiffes anschauen – inszenierte Unternehmens-PR.”
Auch ich zweifle daran, dass Rangreihungs-Leistung der Verlage schützenswert ist. Aber wenn tatsächlich Rangreihung (aka Ranking) mit Zwangs- und Geräteabgaben belohnt werden soll, müsste man dann nicht auch diesen Dienst beschenken, da er Rangreihung ebenfalls zuverlässig leistet?
Es bleibt die Frage offen, ob es nicht trotzdem legitim ist, dass die Verleger eine Schutzlücke schliessen wollen, die in anderen Bereichen (bsp. bei Tonträgern) geschlossen wurde? Meiner Meinung nach sprechen folgende Gründe gegen ein Leistungsschutzrecht, wie es gegenwärtig in Deutschland diskutiert wird:
- Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger schützt nicht Autoren und Inhalteproduzenten, sondern die Verleger.
- Damit fördert das Leistungsschutzrecht nicht den qualitativ hochwertigen Journalismus und seine wichtige Funktion für demokratische Prozesse. In erster Linie schützt es eine veraltete Organisationsform, die zwar teilweise hochwertigem Journalismus, aber grösstenteils dämlichen Klickstrecken, Symbolfoto-Galerien und Copy-Paste-Mist produziert.
- Die Folge ist, dass Leistungsschutzrechte einer Steuer zum Schutz bestehender Anbieter gleichkommt.
- Damit schafft das Leistungsschutzrecht eine künstliche Einstiegsbarriere für kleine Inhalteproduzenten ohne Verlagsstatuts. Dazu gehören Blogger, Social Networks, Wikipedia-Autoren, Aggregatoren, Freie und weitere. Sie werden (wahrscheinlich) einerseits keine Beiträge aus dem grossen Geldtopf erhalten. Zudem werden sie im Unterschied zu “Verlagsjournalisten” für das Setzen von Links (auch Snippets genannt) bezahlen müssen (vgl. Ausnahmeregeln für die Branche). Resultat ist eine Quersubventionierung der grossen Anbieter durch die kleinen, was zu Konzentration und damit Reduktion der Meinungsvielfalt führen könnte.
Bleibt zu hoffen, dass wir in der Schweiz vom Leistungsschutzrecht für Presseverleger noch eine Weile verschont bleiben. Aber auch in der Schweiz scheint der Wind zu drehen.
Mehr zum Leistungsschutzrecht:
- Heise: Schlagabtausch zwischen Axel Springer und Google
- Interview mit dem Springer-Aussenminister Keese bei Carta.info
- Medienspiegel: “Wir organisieren die Rangreihenfolge”
- Turi2: Christoph Keese will gewerbliche Leser zur Kasse bitten
- Netzpolitik: Leistungsschutzrecht wird konkretisiert